Zu den Fahrstunden folgender Hinweis:
Bei den so genannten "Sonderfahrten" steht genau fest, wie viele Fahrstunden man mindestens absolvieren muss.
Die Anzahl an "normalen" Fahrstunden sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben,
dies hängt jeweils von Ihren Fähigkeiten und Begabungen ab.
| Klasse B (Pkw, auch mit leichtem Anhänger) & begleitendes Fahren mit 17 | |
| Mindestalter | 18 Jahre bzw. 17 (Begleitendes Fahren) Info weiter unten! |
| Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhäger mit höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei die gesamte zulässige Masse des Zugs höchstens 3.500 kg beträgt |
| Besonderheiten | Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt. |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten |
| Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten |
Begleitendes Fahren
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Die Ausbildung erfolgt inkl. aller Pflichtfahrten und Prüfung identisch der normalen Fahrausbildung ab 18 Jahren. Allerdings wird kein richtiger Führerschein ausgestellt, sondern eine Bescheinigung, in welcher zusätzlich die Begleitperson/en eingetragen ist. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben, muss mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis besitzen und darf während der Begleitfahrt nicht angetrunken oder unter Rauschmitteln stehen. Die Bescheinigung, Fahrerlaubnis des Begleiters und der Ausweis muss mitgeführt werden. Die Begleitperson darf nicht eingreifen, sondern nur Beraten wenn es notwendig oder gefordert sein sollte und kann daher auch auf Z. B. auf dem Rücksitz Platz nehmen. Achtung: Der Fahrzeughalter sollte seiner Versicherung mitteilen, dass sein Fahrzeug für das begleitende Fahren genutzt wird. Fährt der Bewerber ohne eingetragenen Begleiter oder begeht gröbere Verstöße, wird die Bescheinigung wiederrufen, ein Aufbauseminar angeordnet, 4 Punkte kommen ins Verkehrszentralregister und 150,- € Bußgeld werden fällig. Die Ausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden. Enthaltende Fahrerlaubnisklassen: S, M u. L, welche dann ohne Begleiter geführt werden dürfen! Was diese Klassen beinhalten steht weiter unten. |
| Klasse BE (Pkw mit schwerem Anhänger) | |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge der Klasse B plus einem Anhänger über der Leermasse des ziehenden Kfz oder über 3,5 tonnen Gesamtmasse, für den die Klasse B nicht mehr ausreicht |
| Besonderheiten | Es darf auch mit einem Automatik-Zugfahrzeug ausgebildet werden, ohne Beschränkung der Klasse BE auf Automatikfahrzeuge. |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | 3 Überland, 1 Autobahn, |
| Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten |
| Klasse A (Motorrad bis 25 kW) | |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Fahrzeuge | Motorräder bis 25 kw (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg |
| Besonderheiten | Die Leistungbeschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten bei vorhandener Klasse A1: 3 Überland, 2 Autobahn, |
| Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten |
| Klasse A unbeschränkt (jedes Motorrad) | |
| Mindestalter | 25 Jahre bei Direkteinstieg |
| Fahrzeuge | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung |
| Besonderheiten | Wer A unbeschränkt erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre lang Klasse A zu besitzen, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Das nennt man "Direkteinstieg". |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten bei vorhandener Klasse A: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelfahrt |
| Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten |
| Klasse A1 (Motorrad/Leichtkraftrad bis 125 ccm) | |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Fahrzeuge | Motorräder bis 125 ccm und 11 kW |
| Besonderheiten | Maschinen mit mehr als 80 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab dem 18. Geburtstag gefahren werden |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten |
| Dauer der Fahrprüfung: | 45 Minuten |
| Klasse S (Quads, Mini-PKW und Trikes) | |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Fahrzeuge | dreirädrige Krafträder (Trikes) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Mini-PKW) |
| Besonderheiten | Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | keine Sonderfahrten |
| Dauer der Fahrprüfung: | 30 Minuten |
| Klasse L (kleine Zugmaschinen) | |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Fahrzeuge | Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit höchstens 32 km/h (mit Anhänger höchstens 25 km/h) |
| Besonderheiten | Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit höchstens 25 km/h |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | keine Fahrausbildung, nur Theorie |
| Dauer der Fahrprüfung: | keine Fahrprüfung |
| Klasse M (Kleinkraftrad/Mokick/Moped) | |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Fahrzeuge | Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und höchstens 50 ccm |
| Besonderheiten | Kleinkrafträder, die bis zum 31.12.2001 in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis 50 km/h schnell sein. |
| vorgeschriebene Sonderfahrten: | keine Sonderfahrten |
| Dauer der Fahrprüfung: | 30 Minuten |
| Mofa Prüfbescheinigung | |
| Mindestalter | 15 Jahre |
| Fahrzeuge | Mofa Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und höchstens 50 ccm |
| Besonderheiten | keine praktische Fahrprüfung! |