Führerscheinklassen

Zu den Fahrstunden folgender Hinweis:
Bei den so genannten "Sonderfahrten" steht genau fest, wie viele Fahrstunden man mindestens absolvieren muss.

Die Anzahl an "normalen" Fahrstunden sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben,
dies hängt jeweils von Ihren Fähigkeiten und Begabungen ab.

Klasse B (Pkw, auch mit leichtem Anhänger) & begleitendes Fahren mit 17
Mindestalter 18 Jahre
bzw. 17 (Begleitendes Fahren) Info weiter unten!
Fahrzeuge Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,
Anhäger mit höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse
oder Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei die gesamte zulässige Masse des Zugs höchstens 3.500 kg beträgt
Besonderheiten

Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
(Wir bieten auf Wunsch die Automatik-Ausbildung auf einem VW Polo an)

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten

Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten

Begleitendes Fahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ausbildung erfolgt inkl. aller Pflichtfahrten und Prüfung identisch der normalen Fahrausbildung ab 18 Jahren. Allerdings wird kein richtiger Führerschein ausgestellt, sondern eine Bescheinigung, in welcher zusätzlich die Begleitperson/en eingetragen ist. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben, muss mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis besitzen und darf während der Begleitfahrt nicht angetrunken oder unter Rauschmitteln stehen.
Die Bescheinigung, Fahrerlaubnis des Begleiters und der Ausweis muss mitgeführt werden.
Die Begleitperson darf nicht eingreifen, sondern nur Beraten wenn es notwendig oder gefordert sein sollte und kann daher auch auf Z. B. auf dem Rücksitz Platz nehmen.
Achtung: Der Fahrzeughalter sollte seiner Versicherung mitteilen, dass sein Fahrzeug für das begleitende Fahren genutzt wird.
Fährt der Bewerber ohne eingetragenen Begleiter oder begeht gröbere Verstöße, wird die Bescheinigung wiederrufen, ein Aufbauseminar angeordnet, 4 Punkte kommen ins Verkehrszentralregister und 150,- € Bußgeld werden fällig.
Die Ausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden.
Enthaltende Fahrerlaubnisklassen: S, M u. L, welche dann ohne Begleiter geführt werden dürfen!
Was diese Klassen beinhalten steht weiter unten.

 

Klasse BE (Pkw mit schwerem Anhänger)
Mindestalter 18 Jahre
Fahrzeuge Kraftfahrzeuge der Klasse B
plus einem Anhänger über der Leermasse des ziehenden Kfz oder über 3,5 tonnen Gesamtmasse, für den die Klasse B nicht mehr ausreicht
Besonderheiten

Es darf auch mit einem Automatik-Zugfahrzeug ausgebildet werden, ohne Beschränkung der Klasse BE auf Automatikfahrzeuge.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

3 Überland, 1 Autobahn,
1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten

 

Klasse A (Motorrad bis 25 kW)
Mindestalter 18 Jahre
Fahrzeuge Motorräder bis 25 kw (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Besonderheiten

Die Leistungbeschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten

bei vorhandener Klasse A1: 3 Überland, 2 Autobahn,
1 Beleuchtungsfahrt

Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten

 

Klasse A unbeschränkt (jedes Motorrad)
Mindestalter 25 Jahre bei Direkteinstieg
Fahrzeuge Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Besonderheiten

Wer A unbeschränkt erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre lang Klasse A zu besitzen, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Das nennt man "Direkteinstieg".

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrten

bei vorhandener Klasse A: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten

 

Klasse A1 (Motorrad/Leichtkraftrad bis 125 ccm)
Mindestalter 16 Jahre
Fahrzeuge Motorräder bis 125 ccm und 11 kW
Besonderheiten

Maschinen mit mehr als 80 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab dem 18. Geburtstag gefahren werden

vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten

Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten

 

Klasse S (Quads, Mini-PKW und Trikes)
Mindestalter 16 Jahre
Fahrzeuge dreirädrige Krafträder (Trikes)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(Quads und Mini-PKW)
Besonderheiten

Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h
mit Benzinmotor max. 50 ccm
mit Dieselmotor max. 4 KW
mit Elektromotor max. 4 KW
bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen max. 350 kg Leermasse

vorgeschriebene Sonderfahrten:

keine Sonderfahrten

Dauer der Fahrprüfung: 30 Minuten

 

Klasse L (kleine Zugmaschinen)
Mindestalter 16 Jahre
Fahrzeuge Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit höchstens 32  km/h (mit Anhänger höchstens 25 km/h)
Besonderheiten

Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit höchstens 25 km/h

vorgeschriebene Sonderfahrten:

keine Fahrausbildung, nur Theorie

Dauer der Fahrprüfung: keine Fahrprüfung

 

Klasse M (Kleinkraftrad/Mokick/Moped)
Mindestalter 16 Jahre
Fahrzeuge Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und höchstens 50 ccm
Besonderheiten

Kleinkrafträder, die bis zum 31.12.2001 in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis 50 km/h schnell sein.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

keine Sonderfahrten

Dauer der Fahrprüfung: 30 Minuten

 

Mofa Prüfbescheinigung
Mindestalter 15 Jahre
Fahrzeuge Mofa Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und höchstens 50 ccm
Besonderheiten

keine praktische Fahrprüfung!
nach 2 Fahrstunden und 6 Unterrichtseinheiten wird nur eine theoretische Prüfung gemacht.

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